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Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

1.
Angaben zum Tier:
Tierart:..... Rasse: ..... Geschlecht:..... Alter:.....
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....


2.

2Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:


3Registriernummer des Erzeugerbetriebs:


erklärt:

4Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof

.....

5 in
..... gebracht.


6                    
Das Tier
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.

8Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
......
......
(Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)


3.
(weggefallen)

Neugefasst durch Bek. v. 18.4.2018 I 480, 619, 1844
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.4.2024 I Nr. 129
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26