zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
1.
Angaben zum Tier:
Tierart:.....
Rasse: .....
Geschlecht:.....
Alter:.....
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....
2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof ..... in ..... gebracht.
Das Tier
–
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
–
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
......
......
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
3.
(weggefallen)
Neugefasst durch Bek. v. 18.4.2018 I 480, 619, 1844
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.4.2024 I Nr. 129